Kursdetails
Kursdetails

103124114 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Zum 1. Januar 2023 ist eine Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Neu ist insbesondere ein sogenanntes "Notvertretungsrecht" des Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten, das in den meisten Fällen allerdings keine Vorsorgevollmacht für den Ehegatten ersetzen kann. Daher wird es dabei bleiben, dass immer mehr Menschen eine Vorsorgevollmacht errichten, um zu vermeiden, dass im Alter eine "gesetzliche Betreuung" angeordnet wird. Vor allem wenn nahe Familienangehörige vorhanden sind, sollen diese mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die rechtlichen Angelegenheiten regeln können, ohne dass sie vom Betreuungsgericht bestellt und überwacht werden. Der Vortrag klärt Fragen wie: Brauche ich eine Vorsorgevollmacht? Wie errichte ich diese? Wie kann ich erreichen, dass diese überall anerkannt wird? Worin liegt der Unterschied zwischen einem gesetzlichen Betreuer und einem Bevollmächtigten? Brauche ich eine Patientenverfügung, wenn ich eine Vorsorgevollmacht habe? Was sind die Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung? Der BGH hat 2016 entschieden, dass Patientenverfügungen nur wirksam sind, wenn sie inhaltlich bestimmt genug sind. Der Vortrag beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen zum Umfang des Selbstbestimmungsrechts des Patienten, zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen und zu ihren formellen Anforderungen.

Kurs abgeschlossen

Kursort

Karl-Fries-Realschule plus, Raum 258

Adresse: Lohweg 22
56170 Bendorf


Termine zum diesen Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
17.04.2024
Uhrzeit:
19:15 - 20:45 Uhr
Wo:
Lohweg 22, Karl-Fries-Realschule plus, Raum 258