der Volkshochschule der Stadt Bendorf/Rhein vom 23.10.2012
§ 1 Name und Sitz
Die Stadt Bendorf ist Träger der Kommunalen Einrichtung der Weiterbildung mit dem Namen “Volkshochschule der Stadt Bendorf (vhs)“.
§ 2 Rechtsstatus
Die Volkshochschule ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bendorf. Grundverhältnis und Betriebs-verhältnis sind öffentlich-rechtlicher Natur.
§ 3 Aufgaben
(1) Die Volkshochschule hat die Aufgabe, Erwachsenen und Heranwachsenden diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die erforderlich sind, um sich unter den gegenwärtigen und für die Zu-kunft zu erwartenden Lebensbedingungen in allen Bereichen einer freiheitlich-rechtsstaatlich geord-neten Gesellschaft zurechtfinden zu können. Darüber hinaus bietet die Volkshochschule Hilfen für das Lernen, für die Orientierung, die Urteilsbildung und für die Eigentätigkeit.
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führt die Volkshochschule insbesondere Kurse, Seminare, Vorträge, Arbeitskreise und Sonderveranstaltungen durch. Das Programm (Arbeitsplan) wird von dem Pädagogischen Leiter und der Geschäftsstelle erstellt.
(3) Die Volkshochschule ist konfessionell und parteipolitisch neutral.
§ 4 Richtlinien
Die allgemeinen Richtlinien für die Tätigkeit der Volkshochschule werden im Rahmen der Satzung
vom Ausschuss für Jugend, Familien, Sport und Kultur (Jugend- und Kulturausschuss) aufgestellt. Sie müssen sich an den Aufgaben orientieren, die der Volkshochschule als einer nicht gruppengebundenen Einrichtung der Jugend- und Erwachsenenbildung gestellt sind.
§ 5 Eingliederung in die Stadtverwaltung
Die organisatorische Zugehörigkeit der Volkshochschule ist im Rahmen der Organisations- und Verwaltungsgliederung der Stadtverwaltung festgelegt. Vorsitzender der Volkshochschule ist der jeweilige Geschäftsbereichsleiter. Geschäftsführer der Volkshochschule ist ein Mitarbeiter der zuständigen Organisationseinheit.
§ 6 Pädagogischer Leiter der Volkshochschule
Die pädagogischen Aufgaben der Volkshochschule werden durch einen Pädagogen nebenberuflich wahrgenommen. Er ist der pädagogische Leiter der Volkshochschule und wird im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Jugend, Familien, Sport und Kultur (Jugend- und Kulturausschuss) durch den Bürgermeister ernannt. Er erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung, die vom Ausschuss für Jugend, Familien, Sport und Kultur (Jugend- und Kulturausschuss) festgesetzt wird. Einzelheiten ergeben sich aus der Honorarordnung.
§ 7 Schließertätigkeit
Die Regelung der Schließertätigkeit vor bzw. nach der Durchführung der Volkshochschulkurse inSchulgebäuden erfolgt durch die zuständige Organisationseinheit der Stadtverwaltung. Das Entgelt für eine Schließertätigkeit wird in der Honorarordnung geregelt.
§ 8 Kursleiter und Referenten
(1) Die Kursleiter und Referenten üben ihre Tätigkeit an der Volkshochschule nebenberuflich aus. Kursleiter erhalten jeweils für die Dauer eines Semesters der Volkshochschule, die Referenten für bestimmte Veranstaltungen einen Lehrauftrag. Der Lehrauftrag kann auch mündlich erfolgen. Sie treten nicht in ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Stadt Bendorf. Sie erhalten ein Honorar, das vom Ausschuss für Jugend, Familien, Sport und Kultur (Jugend- und Kulturausschuss) festgesetzt wird. Einzelheiten ergeben sich aus der Honorarordnung.
(2) Den Kursleitern und Referenten wird die Freiheit der Lehre gewährleistet. Alle Veranstaltungengestalten sie in eigener Verantwortung.
(3) Es soll einmal jährlich eine Konferenz der Kursleiter einberufen werden, in deren Rahmen die Arbeit der Volkshochschule beraten bzw. Anregungen für die künftige Gestaltung der Bildungsarbeit gegeben werden.
§ 9 Teilnehmer
(1) Bei Kursen kann die Zulassung von Teilnehmern vom Nachweis sachlich gebotener Voraus-setzungen abhängig gemacht werden. Diese werden von der vhs-Geschäftsstelle im Einvernehmen
mit dem pädagogischen Leiter der Volkshochschule festgelegt.
(2) Den Teilnehmern wird der regelmäßige Besuch von Volkshochschulveranstaltungen auf Antrag bescheinigt.
§ 10 Teilnehmergebühren
Für die Teilnehmer an den Veranstaltungen der Volkshochschule wird in der Regel eine Teilnehmer-gebühr erhoben. Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist. Diese Gebühr ist eine kommunale Abgabe im Sinne des Kommunalabgabengesetzes.
§ 11 Haftung
Die Volkshochschule übernimmt keine Haftung für Schäden jeder Art, die nicht von ihr zu vertreten sind. Im Übrigen gelten die zivilrechtlichen Haftungsgrundsätze.
§ 12 Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Geschäftsstelle ist zur Regelung des allgemeinen Geschäftsbetriebes, auch im Hinblick auf organisatorische Gesichtspunkte und in Anpassung an gesetzliche Bestimmungen (z.B. AGB), berechtigt, allgemeine Teilnahmebedingungen festzulegen.
Hinweis: Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Soweit
dies nur in einer Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung.
Unsere Kursräume sind leider nicht generell barrierefrei. Bei Bedarf versuchen wir gerne die Kurse, die in der Karl-Fries-Realschule-plus stattfinden, in einen barrierefreien Schulungsraum im Erdgeschoss zu verlegen, damit Sie am Kurs teilnehmen können. Bitte nehmen Sie frühzeitig vor Kursbeginn mit uns Kontakt auf.
Volkshochschule Bendorf
Geschäftsstelle Rathaus II
Im Stadtpark 1-2
56170 Bendorf
Tel.: 02622 703-158
Fax: 02622 703-114
E-Mail: vhs@bendorf.de
Montag - Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr
und nachmittags nach Vereinbarung
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr